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Neue Corona Maßnahmen ab Herbst geplant

Blogbeitrag

Wieder Masken- und Testpflicht: Diese Corona-Maßnahmen sind ab Herbst geplant

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Jens Buschmann (FDP) einigten sich jetzt auf neue Corona-Maßnahmen ab Herbst. Grund dafür ist das Auslaufen der aktuellen Regelungen am 23. September. Vorgeschlagen wurde wieder eine weitreichende Maskenpflicht – etwa im Fernverkehr, Gesundheitseinrichtungen und Schulen. Aber auch die Testpflicht soll wieder zurückkehren. Hier erfahren Sie alles über die geplanten Maßnahmen.

Neue Regelungen ab 1. Oktober geplant

Strengere Maskenpflicht, Testpflicht in mehreren Bereichen und Möglichkeiten für die Länder, verschärfte Maßnahmen einzuleiten – das sind die Aspekte des Abkommens zwischen Gesundheits- und Justizminister. Da zum 23. September das bisherige Infektionsschutzgesetz ausläuft, drängten die Länder auf dringende Neuregelungen der Corona-Maßnahmen, wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet. Nun also einigten sich Lauterbach und Buschmann auf einen Vorschlag, der allerdings noch von der Bundesregierung beschlossen werden muss. Danach geht der Gesetzesentwurf an Bundestag und Bundesrat. Ziel ist, die Neuregelungen ab 1. Oktober in Kraft treten zu lassen. Damit keine Lücke entsteht, ist laut SZ geplant, die noch aktuellen Regelungen bis zum 30. September zu verlängern.

Erneut ist eine Testpflicht in mehreren Bereichen geplant

Ziel solle eine bessere Vorbereitung auf die vermutlich schwerwiegendere Corona-Lage im Herbst und Winter sein. Wie Lauterbach gegenüber Zeitungen der Funke Mediengruppe äußerte, solle mit dem Paket einer Überlastung durch zu viele Covid-Patienten sowie kritischer Lage durch Personalausfälle vorgebeugt werden.

Justizminister Buschmann betont laut Tagesschau, dass Lockdowns und Ausgangssperren im neuen Konzept ausdrücklich nicht vorgesehen sind. Freiheitsbeschränkungen dürfe es nur geben, wenn sie erforderlich seien.

Doch wo genau soll danach künftig Masken- und Testpflicht gelten?

Geplante Maßnahmen im Überblick

Geplant sind im Rahmen der neuen Regelungen sowohl bundesweite als auch länderspezifische Maßnahmen, die eine Masken- und Testpflicht betreffen.

Alle für Herbst geplanten Maßnahmen die noch von der Regierung abgestimmt werden sollen

1. Maskenpflicht

Bundesweit

Bundesweit ist wieder eine Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen geplant, wie die SZ schreibt. Auch in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen muss künftig wieder eine Maske getragen werden.

Ausnahmen: Ausgenommen von dieser Maskenpflicht sind Patienten und Altenheimbewohner auf ihren Zimmern in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Außerdem davon befreit sind Kinder unter sechs Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Speziell im Gesundheits und Pflegebereich soll die Maskenpflicht für Infektionen schützen

Länderspezifisch

Die Länder können darüber hinaus eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr verhängen. Auch in öffentliche Innenräume könnte diese Maßnahme zurückkehren. In Schulen und Ausbildungsstätten ist wieder eine Maskenpflicht möglich – jedoch erst ab der fünften Klasse.

Ausnahmen: Ausgenommen von der Maskenpflicht sollen Personen mit negativem Corona-Test sein, oder aber Geimpfte oder Genesene. Letztere beiden müssen allerdings in den vergangenen drei Monaten entweder geimpft worden oder erkrankt gewesen sein. Laut SZ müssten Getestete, Geimpfte und Genesene danach keine Maske in der Gastronomie oder anderen öffentlichen Einrichtungen tragen.

2. Testpflicht

Bundesweit

Verpflichtende Tests soll es wieder in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen geben. Wie die SZ schreibt, soll eine Testpflicht auch wieder in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen – etwa Flüchtlingsunterkünfte oder Kinderheime – eingeführt werden.

Ausnahmen: Ausgenommen von der Testpflicht sollen „frisch“ Geimpfte oder Genesene sein. Diese müssen also innerhalb der letzten drei Monate erkrankt oder geimpft worden sein.

Auch Corona Tests sollen künftig wieder verpflichtend werden etwa im Gesundheitsbereich oder an Schulen

3. Weitere mögliche Maßnahmen

Länderspezifisch

Bei verschärfter Corona-Lage soll es den Bundesländern möglich sein, weitere Maßnahmen anzuordnen. Nach Informationen der Süddeutschen können dazu etwa eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen – sowohl innen als auch außen – zählen, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Außerdem können verpflichtende Hygienekonzepte für alle Betriebe und Veranstaltungen wieder möglich werden. Zusätzlich kann auch der Mindestabstand im öffentlichen Raum wieder verpflichtend werden, oder aber eine Besucherhöchstzahl bei Veranstaltungen in Innenräumen eingeführt werden.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Das umfassende Maßnahmenpaket von Lauterbach und Buschmann stößt auf viel Kritik seitens Regierung, Experten und Gastronomen.

Kritik an geplanten Regelungen

Viele Aspekte der geplanten Maßnahmen werden schon jetzt kritisiert. Speziell die Regelung zur Test- und Maskenpflicht drei Monate nach einer Impfung sei nach Meinung von Städte- und Gemeindebund nicht kontrollierbar. Darüber berichtet der Bayerische Rundfunk (BR). Laut BR forderte auch der Deutsche Hausärzteverband, dass eine Differenzierung nach vollständig Geimpften „erster und zweiter Klasse“ dringend überdacht werden sollte. Die Maskenpflicht-Regelung könnte danach auch die Corona-Impfung entwerten. Personen könnten sich fragen, warum eine Impfung sinnvoll wäre, wenn sie nach drei Monaten bereits an Wert verliert.

Auch der Deutsche Hausärzteverband kritisiert die geplanten Maßnahmen

FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte im BR generell „politische Vorgaben zu Impfungen“. Sollten die Einschränkungen ab Herbst wieder zunehmen, befürchtet auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erneut Umsatzeinbußen.

Trotz aller Kritik dienen die Maßnahmen dem Schutz vor Infektionen und auch Arbeitgebern dem Schutz vor Personalausfällen. Daher empfiehlt es sich, schon jetzt vorzusorgen mit Schnelltests und Masken.

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