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Neue Corona Testverordnung geplant

Blogbeitrag

Stichtag 25. November: Bundesgesundheitsministerium plant neue Corona-Testverordnung

Künftig sollen Testzentren weniger Geld für Bürgertests bekommen – das plant das Bundesgesundheitsministerium unter Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Außerdem fallen die 3-Euro-Tests künftig weg. Damit soll die bisherige Testverordnung fortgeführt werden, die ansonsten am 25. November ausläuft. Was genau geplant ist und alles zur aktuellen Corona-Lage in Deutschland erfahren Sie hier.

Weiterhin Bürgertests – jedoch geringer vergütet für Testzentren

Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd) berichtet, plant Lauterbach eine Verlängerung der bisherigen Testverordnung. Ein Entwurf dazu liege der Redaktion vor. Darin heißt es, dass Testzentren weniger Geld für die Durchführung von Tests bekommen sollen. Genauer: Die vom Bund gezahlte Vergütung solle von 9,50 Euro auf 8 Euro reduziert werden.

Menschen mit besonderem Risiko, etwa Altenheimbewohner oder -besucher, sollen weiterhin kostenlose Tests erhalten. Dies soll laut Tagesschau bis Ende Februar 2023 gelten. Die 3-Euro-Tests hingegen, etwa für Veranstaltungsbesuche, sollen nur noch bis Ende November angeboten werden. Danach würden einfache Selbsttests reichen.

Bürgertests sollen auch künftig angeboten werden während die Testzentren weniger Vergütung pro Test erhalten

Bisherige Verordnung läuft Ende November aus

Anlass für die Verlängerung ist das Auslaufen der bisherigen Testverordnung am 25. November. Zuvor hatten sich beispielsweise Apotheken gegen das Ende der Verordnung ausgesprochen. Wie die Pharmazeutische Zeitung (PZ) berichtet, hatte sich im September die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker auf dem deutschen Apothekertag sogar für eine Ausweitung der Tests gestimmt.

Begründet wird der neue Veränderungsentwurf mit der reduzierten Vergütung mit mehreren Aspekten. Zum einen sei laut PZ die Zahl der durchgeführten und abgerechneten Antigentests deutlich zurückgegangen. Alleine nach Inkrafttreten der vorherigen geänderten Vergütungsregeln „sank die Zahl laut Daten der KVen von rund 34 Millionen (Juni 2022) auf rund 13 Millionen (Juli 2022)“, heißt es in dem Artikel.

Neben dem nachlassenden Beratungsbedarf sei ein weiterer Grund die sinkenden Kosten für Testkits. „Dies führt zu einem geringeren Aufwand für die zur Durchführung von Testungen berechtigten Leistungserbringer“, wie es im Entwurf zur neuen Verordnung heißt, der dem rnd vorliegt. Diese neue Verordnung solle dann bis zum 7. April 2023 befristet sein. Das Gesundheitsministerium rechne zwischen November und April dafür mit Ausgaben des Bundes für die Bürgertests „in Höhe eines niedrigen einstelligen Milliardenbetrags“, wie das rnd schreibt. Die Vergütungsreduktion solle die Ausgaben des Bundes je eine Million Schnelltest von 9,5 auf 8 Millionen Euro senken. Mit Wegfall der 3-Euro-Tests sollen die Kosten noch weiter gesenkt werden.

Günstigere Testkits und weniger Testungen sollen Grund für die Sparmaßnahmen sein

Zwar hatte der Bund im September das Corona-Schutzgesetz beschlossen. Darin ging es laut PZ jedoch hauptsächlich um die Verlängerung zahlreicher Sonderverordnungen im Zuge der Pandemie. Beispielsweise gilt nun die Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung nach dem Beschluss bis April 2023. Für die Testverordnung wurde damals jedoch nur die Ermächtigungsgrundlage bis Ende April geändert. Der neue Entwurf soll damit die vorherige Testverordnung in Gänze ablösen.

Unabhängig davon haben nun einige Bundesländer die Isolationspflicht aufgehoben.

Einige Bundesländer schaffen Isolationspflicht ab

In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein fällt die Pflicht zur Isolation im Falle einer Corona-Infektion weg. “An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete”, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) dem Bayerischen Rundfunk (BR). Dazu gehören etwa Maskenpflicht sowie Betretungs- und Tätigkeitsverbote in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

In Baden-Württemberg bestehe laut BR für Positiv-Getestete eine Fünf-tägige Maskenpflicht außerhalb ihrer eigenen Wohnung. Dazu teilt Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) mit: “Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen.“

In einigen Bundesländern entfällt die Isolationspflicht Infizierte müssen dann beispielsweise außer Haus Masken tragen

Dasselbe gelte laut Tagesschau auch in Schleswig-Holstein. Auch Hessen hatte das Ende der Isolationspflicht angekündigt. Bisher sei der genaue Zeitpunkt dafür jedoch noch offen, wie die Tagesschau berichtet.

Für viele seien diese Schritte die Annäherung zum Ende der Pandemie.

Sinkende Inzidenzen und Pandemie-Situation unter Kontrolle?

Berichten des NDR zufolge sprach Schleswig-Holsteins Ministerpräsident von „Schritten in Richtung Normalität“. Laut Experten befinde man sich danach beim Übergang von einer Pandemie zu einer Endemie. Auch seien die Impfquoten im Land sehr hoch.

Derweil sinkt auch die Inzidenz. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) steigt die Zahl der bekannten Infektionen auf über 36,2 Millionen. Insgesamt sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz auf 177,9 (Stand: 23.11.2022).

Dennoch ist und bleibt der Infektionsschutz weiterhin wichtig, um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen vor Ansteckungen zu schützen. Dazu gehören nach wie vor regelmäßige Corona-Tests. Bei parahealth gibt es sowohl Profi-Tests als auch Laien-Tests besonders günstig.

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