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Aufhebung Isolationspflicht diskutiert

Blogbeitrag

Ende der Isolationspflicht diskutiert – Was das für Arbeitgeber bedeuten könnte

In zahlreichen europäischen Ländern werden immer weitere Corona-Maßnahmen aufgehoben. Jetzt schaffte Österreich die Isolationspflicht ab. Danach müssen symptomfreie Corona-Infizierte sich nicht mehr häuslich isolieren und können am öffentlichen Leben teilnehmen. Auch in Deutschland wird derzeit scharf diskutiert, wie angemessen eine solche Maßnahme noch ist. Alles Wichtige zum Thema und was ein Ende der Isolationspflicht Arbeitgeber zur Folge hätte, erfahren Sie hier.

Österreich und Co.: Ende der Maßnahmen

Seit vergangenem Montag entfällt in Österreich die Pflicht zur Isolation. Personen, die positiv auf Corona getestet wurden und symptomfrei sind, müssen nicht mehr zu Hause bleiben. Sie können normal zur Arbeit gehen, oder an Veranstaltungen teilnehmen – allerdings nur mit FFP2-Maske. Laut welt ist Infizierten in Gaststätten aber Essen und Trinken nicht gestattet. In Alten-, Pflegeheimen, Gesundheitseinrichtungen und Kindergärten dürfen infizierte Angestellte jedoch nicht arbeiten.

In Altenheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen dürfen infizierte Mitarbeiter jedoch nicht arbeiten

Wie welt berichtet, entfallen auch in Frankreich sämtliche Maßnahmen sowie Einreiseregeln. Danach müssen Einreisende keinen Nachweis über Impfschutz, Negativtest oder Genesenenstatus mehr erbringen. Außerdem wurde auch in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen die Maskenpflicht abgeschafft. Dennoch wird weiterhin empfohlen, einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) haben auch andere Länder mittlerweile die Isolationspflicht aufgehoben. Dazu gehören Dänemark, Norwegen, Großbritannien, Spanien und die Schweiz.

Das Ende der Maßnahmen regt auch in Deutschland eine Debatte von Regierung und Experten an. Wird auch hier die Isolationspflicht aufgehoben?

Aktuelle Lage in Deutschland

In Deutschland besteht derzeit noch eine Pflicht zur Isolation. Danach müssen sich Infizierte für 5 Tage häuslich isolieren. Nach diesem Zeitraum empfiehlt das RKI einen Antigen-Schnelltest durchzuführen. Bei einem positiven Ergebnis sollte die Isolation am besten fortgeführt werden. Darüber informiert das Bundesministerium für Gesundheit. Eine Ausnahme gilt hier für Beschäftigte im Gesundheitswesen sowie in Alten- und Pflegeheimen und der ambulanten Pflege. Sie sind verpflichtet, einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorzuweisen, um die Isolation verlassen zu können, wie das RND berichtet. Ein Test darf dann übrigens erst am fünften Tag der Isolation durchgeführt werden, wenn 48 Stunden Symptomfreiheit bestand.

Im Zuge der Lockerungen der Maßnahmen in anderen Ländern sprach sich der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Andreas Gassen für die Abschaffung der Isolationspflicht in Deutschland aus.

Vorschlag Gassen: Ende der Isolationspflicht in Deutschland?

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung empfahl Kassenchef Gassen, die Maßnahme aufzuheben. Dadurch würden sich seiner Auffassung nach aktuelle Personalengpässe in Kliniken beheben lassen. Viele Ausfälle würden dadurch entstehen, dass sich Mitarbeiter infizieren und daher häuslich isolieren müssen. Wer symptomfrei ist, könne seiner Meinung nach arbeiten.

Sollten symptomfreie Infizierte künftig wieder arbeiten dürfen

Diesen Vorschlag lehnte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ab. Er betonte auf Twitter, dass Infizierte zu Hause bleiben müssten. Ansonsten würden die ohnehin schon hohen Fallzahlen weiter ansteigen. Durch das Ende der Isolationspflicht würde dann auch der Arbeitsplatz zum Sicherheitsrisiko werden.

Unter Experten herrscht Uneinigkeit in dieser Diskussion. Während laut RND der Bonner Virologe Hendrik Streeck die Isolationspflicht für wenig sinnvoll halte, sehe der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz eine wichtige Schutzmöglichkeit durch die Maßnahme.

Doch was bedeutet ein Ende der Isolationspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn Infizierte künftig mit ihnen zusammenarbeiten dürften?

Ende mit Schrecken? Welche Folgen Arbeitgeber befürchten könnten

Mit dem Ende der Isolationspflicht könnten positiv Infizierte ohne Isolation also wieder am öffentlichen Leben teilnehmen und auch wieder arbeiten. Beispielsweise könnte hier dem österreichischen Vorbild gefolgt werden, bei dem Personen symptomfrei sein und eine FFP2-Maske tragen müssten.

Dennoch besteht hierdurch ein großer Risikofaktor. Auch symptomfreie Personen können andere weiterhin anstecken. Die Neu-Infizierten wiederum könnten dann jedoch möglicherweise Corona-Symptome aufweisen und sich krankschreiben lassen. Dies würde dann wieder zu Ausfällen führen. Die ansteckenderen Omikron-Varianten sorgen aktuell wieder für Anstiege der Fallzahlen, wie RKI und Experten bestätigen. Lesen Sie hier mehr dazu. Im Gesundheitsbereich könnte es dann zu noch größeren Personalengpässen kommen. Aber auch an Schulen befürchten Lehrer hohe Ausfälle, die wieder zu Schulschließungen führen könnten, wie der Spiegel schreibt.

Lehrer befürchten durch das Ende der Isolationspflicht große Personalengpässe die zu erneuten Schulschließungen führen könnten

Von Regierungsseite zunächst noch ausgeschlossen, wird sich erst in Zukunft zeigen, ob die Isolationspflicht auch weiterhin aufrechterhalten wird.

Generell würde man Beschäftigte aber einem hohen Infektionsrisiko aussetzen. Mit höheren Fallzahlen steigt beispielsweise auch das Risiko für mehr Long Covid Patienten. Dementsprechend sind Schnelltests am Arbeitsplatz weiterhin wichtig, um seinen Mitarbeitern Sicherheit gewährleisten zu können. Und diese können Sie am besten online bestellen.

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