Für 3 Euro testen lassen: Ab dem 30. Juni tritt die neue Testverordnung der Regierung in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Karl Lauterbach vergangenen Freitag. Demnach sollen Bürgertests künftig 3 Euro Eigenbeteiligung kosten. Doch das ist noch nicht alles. Wer kommt überhaupt für die 3-Euro-Tests in Frage, denn auch hier muss ein Anspruch nachgewiesen werden? Für Personen aus vulnerablen Gruppen sollen die Tests kostenlos bleiben. Was bedeutet die neue Verordnung für den Bürger und was für Testzentren? Hier erfahren Sie die wichtigsten Informationen zur neuen Testverordnung.
Update (24.10.2022): § 4a Bürgertestung der Testverordnung (TestV) tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.
Bürgertests nun nicht mehr kostenlos
Das Wichtigste zuerst: Die Bundesregierung einigte sich am vergangenen Freitag auf die neue Testverordnung. Nach dieser sollen die Bürgertests künftig 3 Euro kosten. Für vulnerable Gruppen bleibt der Test kostenlos. Ein Grund für die Änderung sei der Kostenfaktor. Aufgrund der angespannten Haushaltslage können kostenlose Tests nicht mehr angeboten werden. Das neue Konzept sehe bis Jahresende nur noch Ausgaben von 2,7 Milliarden Euro vor, statt wie zuvor 5 Milliarden, wie etwa die Tagesschau berichtet. Doch die neue Verordnung bringt auch einige Unsicherheiten mit sich.
Warnung vor Sommerwelle durch BA.5-Variante
Lauterbach warnte erneut vor einer Sommerwelle aufgrund der Omikron-BA.5-Variante. Diese ist noch ansteckender und treibt die Inzidenzen derzeit in die Höhe. Lesen Sie hier mehr dazu. Regierung und RKI empfehlen daher, in Innenräumen weiterhin eine Maske zu tragen. Zwar einigten sich die Gesundheitsminister der Länder mit Lauterbach auf neue Maßnahmen gegen die Pandemie. Diese sollen neben der Testverordnung eine neue Impfkampagne der Regierung, eine mögliche Fortführung der Maskenpflicht sowie einen gezielteren Einsatz von Corona-Medikamenten umfassen, wie die Tagesschau informiert.
Die Maskenpflicht könnte dabei weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln, medizinischen Einrichtungen und Seniorenheimen gelten. Möglicherweise aber auch wieder in den Bereichen Einzelhandel und Gastronomie. Zu Aspekten wie der Maskenpflicht äußerte sich Lauterbach jedoch nicht eindeutig. Außerdem sei er sich unsicher, ob Bürgertests im Herbst nicht doch wieder kostenfrei angeboten werden könnten. Doch was beinhaltet die neue Testverordnung konkret?
Die neue Testverordnung ab 30. Juli
Punkt 1: Welche Personen haben Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Laut dem NDR haben Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen, pflegende Angehörige und Kinder unter 5 Jahren Anspruch auf einen kostenlosen Test. Der Anspruch gilt auch für Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft, chronisch kranke Personen, Studienteilnehmer und Coronainfizierte sowie deren Haushaltsangehörige.
Punkt 2: Welche Personen können sich für 3 Euro testen lassen?
Um sich künftig für 3 Euro testen zu lassen, muss nun ein Anspruch nachgewiesen werden. Dazu zählen etwa der Besuch einer Freizeitveranstaltung im Innenraum, Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen sowie eine rote Meldung in der Corona-Warn-App.
Punkt 3: Wie kann man seinen Anspruch auf den kostenlosen Schnelltest nachweisen?
Auch dieser Anspruch muss nun künftig nachgewiesen werden. Bei Kleinkindern laut NDR mit Geburtsurkunde oder Kinderpass, bei Schwangeren mit dem Mutterpass. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen ein originales ärztliches Zeugnis vorlegen. Zum Freitesten muss ein PCR-Test vorgelegt werden, der auch von den Haushaltsangehörigen mit übereinstimmender Wohnanschrift angegeben werden muss. Mit Teilnahme-Nachweisen können Teilnehmer von Impfstudien ihren Anspruch nachweisen. Bei Besuchern von Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird der kostenlose Test meistens vor Ort gemacht. Personen, die Angehörige pflegen, müssen dies auch glaubhaft nachweisen können.
Punkt 4: Was bedeutet die neue Testverordnung für Betreiber von Testzentren oder Apotheken?
Die neue Testverordnung der Regierung bringt außerdem einige neue Aspekte für Betreiber von Testzentren mit sich. Nach Informationen der Tagesschau sei geplant, dass der Bund den Betrag pro Test an die Testzentren reduziert. Von derzeit 11,50 Euro auf 9,50€. Auch soll dafür gesorgt werden, dass Kunden entweder bar oder mit Karte bezahlen können. Außerdem bringt die neue Testverordnung eine bessere Kontrolle der Testzentren durch Regierung und Behörden mit sich. Zudem müssen die Testzentren und Apotheken selbst überprüfen, ob Personen einen Anspruch auf den kostenlosen oder bezuschussten Test haben, wie der NDR erklärt.
Kritik an neuer Testverordnung
Kaum verabschiedet, erntete die neue Testverordnung des Bundes schon einige Kritik. Der Focus etwa berichtet über Kritik von Epidemiologie-Experten. Danach seien die Tests zwar teuer, aber könnten speziell im Herbst wieder wichtig werden bei einer neuen Pandemiewelle mit weiteren Maßnahmen. Beanstandet wurden außerdem die Nachteile, die im letzten Jahr nach Aufgabe der kostenlosen Tests entstanden. Lauterbach selbst rechnet damit, dass dich die Zahl der Tests aufgrund der Eigenbeteiligung wieder reduziere. Kritik kam auch von Testbetreibern selbst, die sich nach NDR-Informationen selbst noch kurz vor Inkrafttreten mangelnd über die neue Verordnung informiert fühlten. Inwiefern die Kritiken berechtigt sind und wie das Angebot der Bürgertest angenommen wird, muss sich künftig zeigen.
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