Seit Wochen im Gespräch, nun vom Bundestag beschlossen: Die neuen Corona-Regelungen für den Herbst. Wie erwartet kehren Test- und Maskenpflicht zurück. Zudem gibt es zahlreiche Maßnahmen, die die Länder im Falle einer kritischen Infektionslage anordnen können. Alles Wichtige erfahren Sie hier.
Update (Stand 19.09.2022): Die Maßnahmen wurden am 16. September auch offiziell durch den Bundesrat beschlossen und gelten daher ab 1. Oktober 2022.
Comeback im Herbst
Schon Wochen zuvor vereinbarten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Jens Buschmann (FDP) ein mögliches Maßnahmenpaket für den Herbst. Lesen Sie hier mehr dazu. Vergangenen Donnerstag beschloss der Bundestag, welche Regelungen nun in Kraft treten sollen. Wenn das Gesetzespaket am 16. September den Bundesrat passiert, gelten die Maßnahmen vom 1. Oktober bis 7. April, wie die Tagesschau berichtet. Entgegen den Erwartungen durch das Maßnahmenpaket Lauterbachs und Buschmanns, fallen die Maßnahmen zunächst nicht so umfangreich aus. Dennoch kehren Masken- und Testpflicht zurück und die Länder erhalten Möglichkeiten, weitere Maßnahmen anzuordnen.
Corona-Maßnahmen ab Oktober
Laut ZDF sind bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht und eine Testpflicht geplant. Die Maskenpflicht gilt für Kliniken, Pflegeheime, Arztpraxen und Fernzüge. Sie gilt ab 14 Jahren. Für Kinder von 3 bis 13 Jahren reicht eine OP-Maske aus. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht zunächst, kann aber bei steigender Fallzahl wieder eingeführt werden.
Eine Testpflicht soll wieder in Pflegeheimen und Kliniken gelten. Bei steigenden Inzidenzen können Masken- und Testpflicht auch durch die Länder erweitert werden.
Länderweite Verschärfungen möglich
Bei den Möglichkeiten der einzelnen Länder, die Corona-Maßnahmen zu verschärfen, gilt es laut ZDF zwei Stufen zu unterscheiden: die Stufe eins mit generellen weiteren Auflagen und die Stufe zwei mit Auflagen für eine kritische Infektionslage.
Stufe 1 (länderweit)
Die Länder können die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen wieder einführen. Zu Letzteren gehören beispielsweise Geschäfte oder Restaurants. Für diese Maskenpflicht gibt es jedoch Ausnahmen: Zum einen durch Vorlage eines Negativ-Tests bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen und der Gastronomie. Nach Angaben der Tagesschau können außerdem Personen mit frischer Corona-Impfung, die nur maximal drei Monate zurückliegen darf, ebenfalls davon ausgenommen werden.
Zudem können Test- und Maskenpflicht auch in Schulen und Kitas zurückkehren. Nur wenn der Präsenzunterricht andernfalls eingestellt werden müsste, könnten Kinder ab der fünften Klasse wieder Maske tragen müssen, wie der NDR erklärt.
Stufe 2 (länderweit)
Bei kritischerer Lage sind weitere Vorgaben möglich. Dazu gehört eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen, sofern ein Abstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann, wie das ZDF schreibt. Zudem könnten Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen wiederkommen. Auch optional ist die Rückkehr von Besucherobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen.
Voraussetzungen für die Wiedereinführungen dieser Maßnahmen sind zum einen eine konkrete Gefährdung des Gesundheitssystems sowie ein Landtagsbeschluss.
Lockdowns und Ausgangssperren seien jedoch nicht mehr vorgesehen.
Folgende länderspezifische Maßnahmen ab Oktober beschlossen:
Während in allen deutschen Bundesländern seit dem 1. Oktober die vom Bund geregelten und erwähnten Basismaßnahmen gelten und Verschärfungen je nach Corona-Lage möglich sind, gibt es noch weitere Unterschiede zwischen den Ländern.
In allen Bundesländern gilt künftig zusätzlich eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr in Bus und Bahnen. In Brandenburg und Berlin muss hier eine FFP2-Maske getragen werden, während in den anderen Ländern eine medizinische Maske reicht. In Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gilt in allen Ländern eine FFP2-Maskenpflicht. Die Ausnahme gibt es in Schleswig-Holstein und Bayern: Hier genügt eine medizinische Maske.
Zudem gilt eine Maskenpflicht in Obdachlosenunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber in Bremen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und dem Saarland. In Berlin gilt dort sogar eine FFP2-Maskenpflicht. In Thüringen gilt eine Maskenpflicht in Obdachlosenheimen.
Eine zusätzliche Testpflicht in Justizvollzugsanstalten gibt es in Bremen, Berlin, NRW und Rheinland-Pfalz. In Sachsen, NRW und Rheinland-Pfalz besteht außerdem eine Testpflicht in Unterbringungen von Asylbewerbern.
Die Testpflicht in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen entfällt für geimpfte oder genesene Personen oder Beschäftigte in Schleswig-Holstein, Thüringen und NRW. Außerdem von der Testpflicht ausgenommen sind in Schleswig-Holstein Personen, die keinen oder nur geringfügigen Kontakt zu behandelten oder gepflegten Personen in den Einrichtungen haben, wie der NDR berichtet. In NRW entfällt die Testpflicht für immunisierte Personen in staatlichen Unterbringungseinrichtungen und im Strafvollzug, wie die Landesregierung informiert.
Bezüglich der Verschärfung der Maßnahmen wird sich Brandenburg künftig an einer neuen Warnampel orientieren. Indikatoren für diese Warnampel sind laut rbb zum einen die Covid-19-Patienten in Krankenhäusern sowie die Anzahl freier Intensivbetten.
Weitere Pläne
Neben diesem Gesetzespaket soll außerdem eine neue Impfkampagne starten. Darüber hinaus soll bei Erkrankten ein schnellerer Medikamenteneinsatz erfolgen und es sollen genauere Daten zur Klinikbelegung geben. Das berichtet das ZDF.
Mit diesem Maßnahmenpaket sehen einige Politiker der Länder eine gute Vorbereitung auf den Herbst. Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) äußerte gegenüber dem NDR, dass sie nicht mit Verschärfungen der Corona-Regeln rechnet. Käme keine neue, gefährlichere Maßnahme als die Omikron-BA.5-Variante, könne Niedersachsen mit den geltenden Basisschutzmaßnahmen auskommen.
Angesichts der geplanten Maßnahmen empfiehlt es sich, schon jetzt mit Masken und Schnelltests für den Herbst vorzusorgen.
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