Anfang Februar endet die Maskenpflicht in Nah- und Fernverkehr. Das Tragen einer Maske wird dann bundesweit nur noch empfohlen. Während die Pflicht im ÖPNV bereits Anfang Januar in einigen Bundesländern entfiel, ziehen nun vom 1. Bis 3. Februar 2023 auch die verbliebenen Länder nach. Nicht nur diese Maßnahmen entfallen: Etwa die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde aufgehoben. Welche Maßnahmen sich noch ändern – und welche bleiben, erfahren Sie hier.
Hier entfällt die Maskenpflicht
Im Fernverkehr endet die Maskenpflicht bundesweit am 2. Februar, die der NDR berichtet. Auch im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wollen die letzten Bundesländer nun nachziehen. Hamburg schaffe die Pflicht zum 1. Februar ab, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern zum 2. Februar. Schlusslicht bilde Thüringen am 3. Februar. Vorangegangen waren einige Bundesländer, wie etwa Schleswig-Holstein, bereits Anfang Januar.
Das Ende der Maskenpflicht wurde laut NDR bereits am 25. Januar in einer Verordnung vom Kabinett beschlossen. Zuvor endete die Auflage zum Tragen einer Maske etwa in Flugzeugen. Dennoch bleiben die Maskenpflicht sowie andere Verordnungen in bestimmten Bereichen auch weiterhin bestehen, da das Infektionsschutzgesetz noch bis 7. April gilt.
Diese Maßnahmen bleiben vorerst
Im September 2022 beschloss der Bund die neuen Corona-Regeln für Herbst und Winter. Das Infektionsschutzgesetz wurde somit zum 1. Oktober 2022 aktualisiert und gilt bis zum 7. April. Lesen Sie hier mehr dazu.
Entfielen nun bereits Maßnahmen wie die Maskenpflicht in vielen Bereichen, oder aber auch die Isolationspflicht in vielen Bundesländern, so bleiben die übrigen Regelungen bestehen.
Maskenpflicht
Laut NDR bestehe die FFP2-Maskenpflicht „uneingeschränkt nur noch im Gesundheitswesen – also in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen“.
In Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen können die Länder eine Maskenpflicht ab dem fünften Schuljahr erlassen, wenn dies für die Aufrechterhaltung des Präsenz-Unterrichts erforderlich gehalten werde.
Testpflicht
In den meisten Bereichen entfiel die Testpflicht bereits. Jedoch regle der Bund weiterhin, wie häufig sich Besucher von Pflege- oder Behinderteneinrichtungen testen lassen müssen.
Weiterhin angeordnet werden könne eine Testpflicht in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen durch die Länder. Dazu gehören laut NDR Asylbewerber-Unterkünfte, Haftanstalten, Kinderheime, Schulen und Kitas.
Corona-Beauftragte
Pflegeheime seien nun verpflichtet, Corona-Beauftragte zu benennen, wie der NDR informiert. Diese müssen sich um Impfungen, Hygiene, Testungen sowie die Corona-Arzneimittel-Therapie kümmern. Heime erhalten dafür 250 Euro im Monat. 750 Euro pro Monat gehen an die Beauftragten selbst.
Kinderkrankentage
Für Eltern, die aufgrund kranker Kinder zu Hause bleiben müssen, gebe es bis Ende 2023 für gesetzlich Versicherte bis zu 30 zusätzliche Kinderkrankentage je Elternteil. Alleinerziehende erhalten dafür 60 Tage.
Das entfällt hingegen
Neben der Maskenpflicht in ÖPNV und Fernverkehr entfallen noch weitere Bestandteile des Infektionsschutzgesetzes.
Corona-Arbeitsschutzverordnung
Wie der NDR berichtet, beschloss das Kabinett zum 2. Februar die Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Diese verpflichtete Betriebe, mögliche Gefährdungen zu beurteilen und Hygienekonzepte festzulegen. Sonderregelungen dazu umfassten beispielsweise Abstandsgebote, Maskenpflicht oder Homeoffice-Vereinbarungen.
Isolationspflicht und Corona-Verdacht bei Schulkindern
In einigen Bundesländern wurde die Isolationspflicht bei einer Corona-Infektion bereits abgeschafft. Dort müsse bei einer Infektion für fünf Tage außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske in Innenräumen getragen werden. Während dies bereits etwa in Schleswig-Holstein gilt, planen auch Bundesländer wie Niedersachsen und Hamburg die bisherige Verordnung zum 31. Januar auslaufen zu lassen. In Mecklenburg-Vorpommern sei die Entscheidung über ein Ende der Isolationspflicht noch offen, so der NDR.
Sollte ein Corona-Verdacht Schulkinder ereilen, reiche in Zukunft ein negativer Antigen-Schnelltest als Nachweis, anstatt eines ärztlichen Attests.
Testungen und Schutz weiterhin wichtig
Zwar entfallen einige Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes. Im Gesundheitsbereich jedoch bleiben Masken- und Testpflicht weiterhin bestehen – zum Schutz vulnerabler Gruppen. Aber auch in anderen Bereichen bleibt es wichtig, sich und andere vor Infektionen zu schützen. Etwa in Schulen, wo ein Corona-Verdacht durch einen Selbsttest bestätigt oder ausgeräumt werden muss. Das Tragen einer Maske wird auch weiterhin in Bereichen empfohlen, wo die Maskenpflicht entfällt.
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